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Luther (1912)
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|Levítico 7:7|
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt."
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8
|Levítico 7:8|
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
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9
|Levítico 7:9|
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
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10
|Levítico 7:10|
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
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11
|Levítico 7:11|
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
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12
|Levítico 7:12|
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
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13
|Levítico 7:13|
Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob-und Dankopfer,
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14
|Levítico 7:14|
und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
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15
|Levítico 7:15|
Und das Fleisch ihres Lob-und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
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16
|Levítico 7:16|
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen."
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