-
Leer por capítulos:
-
Luther (1912)
-
-
21
|Números 35:21|
oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet."
-
22
|Números 35:22|
Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
-
23
|Números 35:23|
oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,
-
24
|Números 35:24|
so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
-
25
|Números 35:25|
Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat."
-
26
|Números 35:26|
Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
-
27
|Números 35:27|
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
-
28
|Números 35:28|
Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
-
29
|Números 35:29|
Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
-
30
|Números 35:30|
Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.
-
-
Sugerencias
Haga clic para leer Números 28-30