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Schlachter (1951)
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21
|Éxodo 21:21|
stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.
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22
|Éxodo 21:22|
Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.
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23
|Éxodo 21:23|
Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,
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24
|Éxodo 21:24|
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
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25
|Éxodo 21:25|
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
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26
|Éxodo 21:26|
Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.
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27
|Éxodo 21:27|
Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.
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28
|Éxodo 21:28|
Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.
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29
|Éxodo 21:29|
Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.
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30
|Éxodo 21:30|
Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.
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