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Schlachter (1951)
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10
|Éxodo 22:10|
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
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11
|Éxodo 22:11|
so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
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12
|Éxodo 22:12|
Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
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13
|Éxodo 22:13|
wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.
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14
|Éxodo 22:14|
Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
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15
|Éxodo 22:15|
so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.
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16
|Éxodo 22:16|
Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
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17
|Éxodo 22:17|
Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.
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18
|Éxodo 22:18|
Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!
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19
|Éxodo 22:19|
Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.
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Sugerencias
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