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Schlachter (1951)
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|Levítico 25:31|
Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.
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32
|Levítico 25:32|
Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
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33
|Levítico 25:33|
Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;
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34
|Levítico 25:34|
und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.
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35
|Levítico 25:35|
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.
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36
|Levítico 25:36|
Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.
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|Levítico 25:37|
Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.
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38
|Levítico 25:38|
Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.
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|Levítico 25:39|
Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
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40
|Levítico 25:40|
als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.
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Sugerencias
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