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Schlachter (1951)
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|Ezequiel 48:21|
Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
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22
|Ezequiel 48:22|
Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
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23
|Ezequiel 48:23|
Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
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|Ezequiel 48:24|
und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
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|Ezequiel 48:25|
neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
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|Ezequiel 48:26|
neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
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|Ezequiel 48:27|
neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
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|Ezequiel 48:28|
neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
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|Ezequiel 48:29|
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
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|Ezequiel 48:30|
Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
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