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Luther (1912)
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10
|Éxodo 22:10|
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
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11
|Éxodo 22:11|
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse."
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12
|Éxodo 22:12|
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
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13
|Éxodo 22:13|
Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
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14
|Éxodo 22:14|
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
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15
|Éxodo 22:15|
Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
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16
|Éxodo 22:16|
Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
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17
|Éxodo 22:17|
Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
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18
|Éxodo 22:18|
Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
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19
|Éxodo 22:19|
Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
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Sugerencias
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