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Luther (1912)
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26
|Éxodo 21:26|
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
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27
|Éxodo 21:27|
Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
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28
|Éxodo 21:28|
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig."
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29
|Éxodo 21:29|
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
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30
|Éxodo 21:30|
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
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31
|Éxodo 21:31|
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
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32
|Éxodo 21:32|
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
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33
|Éxodo 21:33|
So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
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34
|Éxodo 21:34|
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein."
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35
|Éxodo 21:35|
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.
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Sugerencias
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