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Luther (1912)
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16
|Éxodo 21:16|
Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.
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17
|Éxodo 21:17|
Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
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18
|Éxodo 21:18|
Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
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19
|Éxodo 21:19|
kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.
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20
|Éxodo 21:20|
Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
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21
|Éxodo 21:21|
Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld."
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22
|Éxodo 21:22|
Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
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23
|Éxodo 21:23|
Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
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24
|Éxodo 21:24|
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
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25
|Éxodo 21:25|
Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
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Sugerencias
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